Dem Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) kommt bei der Abschlussprüfung eine zweifache Bedeutung zu:

 

  1. Einmal handelt es sich dabei um einen formalen Aspekt: Das Berichtsheft ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung (§ 39 (1) Nr.2 BBiG).

 

  1. Eine zweite Bedeutung kommt dem Berichtsheft in seinem inhaltlichen Aspekt zu. Das Berichtsheft vermittelt einen Überblick über die Ausbildungsschwerpunkte und über den Ablauf der Ausbildung im Einzelnen. Auf der anderen Seite können aber durch das Berichtsheft auch Ausbildungsmängel erkennbar werden. 

 

Informationen über das Führen von Berichtsheften können auf der Internetseite der Handelskammer Bremen unter www.handelskammer-bremen.ihk24.de nachgelesen werden. Hier kann auch der Vordruck  eines Ausbildungsnachweises runtergeladen werden.